Notarzteinsatz = Keine Fahrgastrechte???
Die Bahn hat mir kürzlich eine Erstattung für eine dreistündige Verspätung abgelehnt mit der Begründung, der initiale Grund sei ein Notarzteinsatz gewesen, weswegen die Eu-fahrgastrechte nicht gälten...
Ist da was dran? Falls ja, wie kann man prüfen ob der Notarzteinsatz nicht nur vom Begründungsgenerator gewürfelt war?